Reisebedingungen 2024

  1. Anmeldung
    Sie können sich mündlich, telefonisch oder schriftlich zur Reise anmelden. Die Anmeldung ist verbindlich, wenn wir Ihnen die Reise bestätigen. Sollte der Inhalt der Rechnung von Ihrer Anmeldung abweichen, können Sie innerhalb von 5 Tagen nach Kenntnisnahme zurücktreten. Sonst kommt die Buchung in der bestätigten Form zustande. Meldet die buchende Person weitere Reiseteilnehmer an, so steht sie für die Vertragspflichten (insbesondere Bezahlung des Reisepreises) wie für ihre eigenen Verpflichtungen ein.
  2. Anzahlung/Restzahlung
    Mit Eingang unserer Reisebestätigung und des Sicherungsscheines bei Ihnen wird eine Anzahlung von 15 % des Reisepreises (max. 260,- €) pro Person fällig. Bitte überweisen Sie den Anzahlungsbetrag auf unser Konto bei der Sparkasse Aachen: IBAN DE27 390 500 000 000 301 283, SWIFT/BIC: AACSDE33. Vier Wochen vor Reiseantritt ist die Restzahlung des Rechnungsbetrags fällig.
  3. Leistungen und Preise
    Die in unserem Reisepreis enthaltenen Leistungen sind in den Beschreibungen der Reise erläutert. Leistungen der Reise, die Sie nicht in Anspruch nehmen, können von uns nicht erstattet werden. Die Preise gelten nur für Reisen, die von März 2024 bis November 2024 stattfinden. Liegen zwischen dem Eingang unserer Reisebestätigung bei Ihnen und dem Reiseantritt mehr als 4 Monate, behalten wir uns eine Erhöhung des Reisepreises bis zu 5 % vor, wenn sich nach Vertragsabschluss nachweisbar und unvorhergesehen die Preise der Beförderungskosten, die Abgaben für bestimmte Leistungen wie Einreise-, Hafen- oder Flughafengebühren erhöht haben oder für die betreffende Reise geltende Wechselkursänderungen eingetreten sind. Über eine solche Preiserhöhung werden wir Sie unverzüglich in Kenntnis setzen. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reisebeginn sind unzulässig.
    Bei einer Reisepreiserhöhung von mehr als 5 % können Sie kostenlos von der Reise zurücktreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise aus unserem Programm verlangen, wenn wir in der Lage sind, Ihnen eine solche Reise ohne Mehrpreis anzubieten. Sie sind verpflichtet, diese Rechte unverzüglich nach Erhalt der Änderungsmitteilung uns gegenüber geltend zu machen.
    Wir sind berechtigt, den Inhalt des Reisevertrags aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages sind zulässig, wenn sie nach Vertragsschluss notwendig und von uns herbeigeführt werden, jedoch nur insoweit als die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Insbesondere kann die Belegung zusätzlicher Zimmer in einem anderen Hause oder die Unterbringung einer Gruppe in einem anderen, nach Möglichkeit vergleichbaren Hause, notwendig werden.
  4. Rücktritt der Reise
    Falls Sie von der gebuchten Reise zurücktreten, berechnen wir Ihnen pro Person pauschal eine Entschädigung, die sich wie folgt staffelt:
    Alle europäischen Radreisen (außer Fern-Radreisen):
    bis 60 Tage vor Reiseantritt 15%, 59 bis 28 Tage vor Reiseantritt 30%, 27 bis 14 Tage vor Reiseantritt 50%, 13 bis 6 Tage vor Reiseantritt 60%, 5 Tage oder kürzer 80%, bei Nichtantritt 95%, bei Reiseabbruch 100% des Reisepreises.
    Für Sondergruppen gelten gesonderte Stornobedingungen.
    Alle Fern-Radreisen:
    bei Rücktritt bis 35 Tage vor Reiseantritt 30%, 34 bis 22 Tage vor Reiseantritt 50%, 21 bis 1 Tag vor Reiseantritt 80%, bei Nichtantritt 95%, bei Reiseabbruch 100% des Reisepreises.
    Es bleibt Ihnen unbenommen, uns nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die von uns geforderte Pauschale.
    Gegen das Kostenrisiko im Rücktrittsfall können Sie sich durch Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung schützen. Diese ist im Reisepreis nicht enthalten. Mit der Reisebestätigung übersenden wir Ihnen ein Informationsblatt der Versicherung. Tritt der Versicherungsfall ein, so ist der Versicherte verpflichtet, die Reise unverzüglich bei der Buchungsstelle abzumelden und den Versicherer zu unterrichten.
  5. Pass-, Visumserfordernisse, Gesundheitsbestimmungen
    Für die für Grenzübergänge erforderlichen Papiere wie Pass oder Visum sind Sie selbst verantwortlich. Vor Vertragsschluss werden wir oder das in unserem Auftrag tätige Reisebüro Sie über notwendige Formalitäten und Fristen zur Erlangung der erforderlichen Dokumente informieren. Falls Sie wegen ungenügender Papiere eine Reise abbrechen müssen oder nicht antreten können, müssen wir dies wie einen Rücktritt von der Reise behandeln.
  6. Mindestteilnehmerzahl
    Für die Durchführung der geführten Touren ist eine ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl von 8 Personen erforderlich. Im Fall, dass diese Zahl nicht erreicht wird, kann WEINRADEL bis 4 Wochen vor Reiseantritt den Rücktritt erklären. Der angezahlte Reisepreis wird nach unverzüglicher Inkenntnissetzung des Kunden zurückerstattet, jedoch unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzansprüche seitens des Kunden.
  7. Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände
    Wird die Reise in Folge bei Vertragsschluss nicht voraussehbar höherer Gewalt im Land des Reiseziels erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
  8. Haftung
    WEINRADEL haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Beschreibungen aller angegebenen Reisedienstleistungen zum Zeitpunkt der Drucklegung des WEINRADEL-Katalogs sowie die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.
    Die Teilnehmer nehmen an den Reisen per Fahrrad auf eigene Gefahr teil und sind für die Einhaltung der Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung sowie für Schäden, die sie sich selbst oder anderen zufügen, selbst verantwortlich.
    Unsere Haftung ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, erstens soweit ein Schaden des Reisenden vom Reiseveranstalter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder zweitens soweit WEINRADEL für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
    Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch WEINRADEL gegenüber dem Reisenden hierauf berufen.
    Für Schäden infolge Verlusts oder Beschädigung Ihres Reisegepäcks oder Ihrer eigenen Räder während der Reise bestehen Ansprüche uns gegenüber nur, wenn sie auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits zurückzuführen sind. Gegen alle anderen Risiken (z. B. Diebstahl) schützt in der Regel eine Reisegepäckversicherung, deren Abschluss wir Ihnen empfehlen.
  9. Reklamation
    Sollten Sie trotz größter Sorgfalt, die wir für die Planung und Durchführung unserer Reisen aufwenden, dennoch einmal Grund zu Reklamationen haben, bitten wir Sie, uns dies unverzüglich mitzuteilen. Sie können dies bei Ihrem Reiseleiter oder bei WEINRADEL tun. Die Reiseleiter sind jedoch nicht berechtigt, Ansprüche anzuerkennen. Darüber hinaus bitten wir Sie, Ansprüche gegen uns innerhalb von einem Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise geltend zu machen. Nach diesem Termin können Sie Ansprüche nur noch geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind. Ansprüche verjähren innerhalb einer Frist von zwei Jahren nach dem vertraglichen Reiseende.
  10. Insolvenzschutz
    Wir haben gemäß § 651k Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses sichergestellt, dass der gezahlte Reisepreis, soweit Reiseleistungen infolgedessen ausfallen, und notwendige Aufwendungen, die infolgedessen für die Rückreise entstehen, erstattet werden. Bei Vorlage des Ihnen von uns ausgehändigten Sicherungsscheines haben Sie einen unmittelbaren Anspruch gegen die R+V Allgemeine Versicherung AG.
  11. Gültigkeit der Katalogangaben
    Der Druck des Katalogs erfolgt im Oktober 2023. Naturgemäß kann der Katalog nur die zu diesem Zeitpunkt feststehenden Termine und Preise anführen. Diesbezügliche Änderungen vor Vertragsabschluss sind daher möglich und bleiben vorbehalten.
  12. Sonstiges
    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Soweit nicht durch die vorstehenden Bedingungen Umstände geregelt werden, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Alle personenbezogenen Daten, die uns zur Abwicklung der Reise zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Leistungs- und Erfüllungsort ist Aachen.

Veranstalter
WEINRADEL – Gesellschaft für Kultur- und Erlebnisreisen mbH
Weststraße 7
52074 Aachen
Fon: +49 (0) 241 – 87 62 62
Fax: +49 (0) 241 – 87 53 07
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